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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 09071 507 + Nebenstelle
109/296/00000 - 109/296/99999 A - Z Arbeitnehmer ohne Wohnsitz im Inland162
109/300/00000 - 109/322/99999 A - BED 500
109/323/00000 - 109/344/99999 BEE - BRER 162
109/345/00000 - 109/429/99999 BRES - GRAE 501
109/430/00000 - 109/503/99999 GRAF - KK 502
109/504/00000 - 109/567/99999 KL - MEL 340
109/568/00000 - 109/638/99999 MEM - ROR 350
109/639/00000 - 109/685/99999 ROS - SCHUI 330
109/686/00000 - 109/726/99999 SCHUM - TD 320
109/727/00000 - 109/786/99999 TE - Z 310
109/798/00000 - 109/799/99999 A - Z 162
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar