Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge im Amtsbezirk des Finanzamts Dillingen ist das Finanzamt Neu-Ulm.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Neu-Ulm
Steuernummern | Telefon 0731 7045 + Nebenstelle |
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151/800/00000 - 151/811/99999 | 240, 241 |
151/812/00000 - 151/824/99999 | 244, 245 |
151/825/00000 - 151/831/99999 | 240 |