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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

AufgabenbereichAnsprechpersonHinweisDienststelleE-MailTelefon 08221 902 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher SachverständigerHerr SpeinleMobil: 0176 24903061Günzburgals-vb.01@ fa121.stv.bayern.de422
VermessungsbeamterHerr SteinkeMobil: 0170 6207093Günzburgvb.guenzburg@ lfst.bayern.de423
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar